Satzung

Satzung der 33rd AirBase Wing


§ 1 Zweck

Die 33rd Airbase ist eine virtuelle Fluggruppe, ihre Mitglieder verpflichten sich einer demokratischen Struktur. Wir fliegen LOCK ON mit der Zielsetzung eines möglichst realistischen Flugbetriebes und ständiger Perfektionierung unserer fliegerischen Fähigkeiten.


§ 2 Mitgliedschaft

Wer Antrag auf Mitgliedschaft einer Staffel der 33rd Airbase stellt, muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

Die Software LOCK ON inkl aller Patches und Addons muss gemäss dem aktuellen Patch-Status der Airbase auf legalem Weg erworben und installiert worden sein. Wenn sich herausstellt, dass jemand mit Raubkopien an irgendwelchen Online-oder LAN-Aktivitäten teilnimmt, hat dies den sofortigen und dauerhaften Ausschluss aus der Airbase zur Folge.

Reife Persönlichkeit. Wir legen kein Alterslimit fest. Trotzdem muss jedes Mitglied über einen reifen Charakter verfügen und sich an Abmachungen, Versprechen und Verpflichtungen halten. Die Gemeinschaft einer Online Staffel verlangt gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Die Reife eines Bewerbers wird durch die Staffelmitglieder während der Probezeit beurteilt. Letzte Entscheidungs-Instanz ist die Airbaseleitung.

Keine Mitgliedschaft in anderen LockOn-Staffeln. Die 33rd Airbase versteht sich als idealistische Vereinigung von Flugsimulations-Enthusiasten. Wir versuchen dem Staffelgedanken der echten Fliegerstaffeln in der realen Welt so nah wie möglich zu kommen. Deshalb wird eine gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen LockOn-Staffeln nicht toleriert.

Solvenz. Wir versuchen eine optimale Infrastruktur für Online-Flüge und für das virtuelle Staffel-Leben zu betreiben. Damit sind Kosten verbunden. Diese Kosten werden zu gleichen Teilen (derzeit 10€ pro Jahr) von den Mitgliedern getragen, unabhängig von der Nutzung durch das einzelne Mitglied. Die beschlossenen Zahlungen müssen fristgerecht an das benannte Konto überwiesen werden. Beitragskürzungen können nicht gewährt werden (weder Schüler-Rabatte noch Urlaubs-Befreiungen).

Jedes Mitglied der Airbase muss mit der Satzung einverstanden sein und sich jederzeit an diese halten.

§ 3 Ausschluss aus der Airbase

Folgende Tatbestände führen zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss aus der Airbase:

- benützen von Raubkopien der Software LOCK ON inkl. aller Patches und Addons.
- Rechtswidriges Verhalten während Veranstaltungen der 33rd Airbase. Das heisst: im Forum, auf der Homepage, auf den Kommunikationsservern, an LAN’s und während online-Flügen (geltende Rechte: Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, Gesetze der Bundesrepublik Österreich, Gesetze der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Gesetze des Fürstentums Liechtenstein) Massgebend ist der Wohnsitz des Mitgliedes. Für Mitglieder mit Wohnsitz ausserhalb der vier oben genannten Länder gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
- Verheimlichung von Tatsachen. Wer Tatsachen verheimlicht, die gegen diese Satzung verstossen, wird bei Aufdeckung ohne Vorwarnung per sofort und dauerhaft aus der Airbase ausgeschlossen. Sämtliche Zugriffe auf die Infrastruktur werden gesperrt und je nach schwere der Ereignisse wird die Airbaseleitung Strafanzeige bei den zuständigen Behörden erstatten.
- Mehrheitsbeschluss der Staffel. Falls sich ein Mitglied in einer Staffel ungebührlich verhält (z.B. Beleidigungen) kann es durch Mehrheitsbeschluss der Staffel (mindestens 66% der registrierten Mitglieder) ausgeschlossen werden. Der Ausschluss muss durch die Airbaseleitung bestätigt werden.

§ 4 Benutzungsregeln Forum, Website, Kommunikations-Server, LockOn-Server

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er persönlich für die Nutzung dieser Website und für alle Ihre Handlungen und Ihre gesamte Kommunikation auf dieser Website verantwortlich ist. Er verwendet diese Website insbesondere nicht um

(a) bedrohende, diffamierende, verletzende, pornografische, obszöne Inhalte, die illegal oder anstößig sind, zu veröffentlichen, versenden oder sonstwie zu verbreiten.
(b) andere Benutzer zu bedrohen, zu verfolgen, zu beleidigen oder sonstwie zu belästigen oder zu bedrängen;
(c) Dateien, die Software oder Inhalte Dritter tragen, zu laden, es sei denn, du verfügst über die ausdrückliche Genehmigung aller Parteien, und vorausgesetzt, diese stimmen unseren Servicebedingungen zu;
(d) illegale Handlungen einschließlich Hacken oder Vertreiben gefälschter Software durchzuführen beziehungsweise zu unterstützen;
(e) Dateien zu laden, die einen Virus oder fehlerhafte Daten enthalten.
(f) die Verwendbarkeit dieser Website für andere Benutzer zu untergraben (z.B. durch exzessives Schreien [Benutzung von Großbuchstaben] oder Überfluten [ständiges Versenden desselben Textes]);
(g) Botschaften in einer Mailbox zu einem anderen Zweck als dem der persönlichen Kommunikation zu veröffentlichen;
(h) Werbematerialien, Kettenbriefe, Schreiben nach dem Schneeballsystem zu versenden oder die Website zu kommerziellen Zwecken zu nutzen;
(i) keine Zwecke verfolgen oder diese Website in einer Art und Weise verwenden, durch die der Nutzer gegen bestehendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere zur Einhaltung der geltenden Jugendschutzvorschriften.

§ 5 Pilotenstatus

Die Pilotenstati konkretisieren § 1 und dienen als Leistungsnachweis. Jedes aktive Mitglied der Airbase kann die Abnahme beantragen. Die Abnahme erfolgt durch mindestens zwei Piloten der Airbase mit Status ICR.

An das Erreichen eines Status sind gewisse Rechte geknüpft:

LCR: (Limited Combat Ready):

- Berechtigt zum Ablegen der Prüfung zum Status CR

CR: (Combat Ready)

- Berechtigt zur Teilnahme an Online-Missionen ausserhalb des Airbase-Betriebes im Namen der 33rd Airbase
- Berechtigt zur festen Führung einer Rotte innerhalb einer Staffel, sofern der zuständige Leader zustimmt.
- Berechtigt zum Ablegen der Prüfung zum Status ICR vorbehaltlich eines Vertrauensausspruchs der Airbaseleitung

ICR: (Instructor Combat Ready):

- Berechtigt zur Ausbildung der Piloten im Rahmen der offiziellen Staffeltrainings und zur Abnahme der LCR, CR und ICR Prüfungen.

§ 6 Airbaseleitung

Die Airbaseleitung besteht aus 3 Mitgliedern der Airbase die für 6 Monate gewählt sind. Nach 6 Monaten wird eine Umfrage gemacht, ob die ABL neu gewählt werden soll, oder weitere 6 Monate im Amt bleibt.
Für eine Neuwahl müssen mindestens 50 % der Mitglieder votieren.

Beim Rücktritt eines Mitgliedes der Airbaseleitung wird nur der frei werdende Posten neu gewählt.

Die Airbaseleitung sorgt für einen möglichst reibungslosen Betrieb der Airbase. Sie regelt sämtliche Punkte, die Fragen aufwerfen.
Die Airbaseleitung entscheidet über alle Belange der Airbase als letzte Instanz. Die Weisungen der Airbase gelten für alle Mitglieder.

Beschlüsse der Airbaseleitung sind allen Mitgliedern im Forum/Webseite bekannt zu machen.

Die Airbaseleitung hat das alleinige Recht zur Darstellung der Airbase nach aussen, insbesondere Werbung und Rekrutierung. Dieses Recht kann an einzelne Mitglieder der Airbase delegiert werden.

§ 7 Mitgliederbegehren

Sollten Mitglieder der 33rd Airbase ein Anliegen (Initiative) gegenüber der Airbaseleitung haben, so sind diese über die Staffelleitung an die Airbaseleitung zu richten, die sich innerhalb einer Woche damit auseinandersetzen muss und die Stellungnahme im entsprechenden Forum allen Mitgliedern zugänglich macht.

§ 8 Staffeln

Die Organisation der Airbase obliegt der Airbaseleitung und wird nicht in der Satzung festgelegt.

§ 9 Auflösung der Airbase

Die Auflösung der Airbase kann nur durch Votum von mindestens 66 % ihrer Mitglieder beschlossen werden.

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